
Damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können, stehen Ihre Interessen für mich im Mittelpunkt.

Die Beratungstermine finden auf Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der jeweiligen pflegerisch-/ medizinischen Einrichtung oder telefonisch statt. Zudem besteht die Möglichkeit zur digitalen online Video-Beratung.

Kontakt
Pflegeberatung
Dennis Winzen
Sömmeringstraße 80
50823 Köln
Telefon: 0172 35 42 496
E-Mail: mail@pflegeberatung-winzen.de
IK-Nr. 590 507 411
Individuelles Fallmanagement
Care und Case Management
Ihre komplette Versorgungssituation wird fachlich gesteuert und koordiniert. Das Ziel ist es, Ihnen eine möglichst lange und selbstbestimmte Lebensweise in Ihrem Zuhause zu ermöglichen. Alle medizinischen, pflegerischen und sozialen Leistungserbringer werden neutral und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse effektiv und effizient abgestimmt.
Kosten:
Für Selbstzahler oder in Folge einer Pflegeberatung nach § 7 a/b SGB XI durch die Pflegekassen.
Unabhängige Pflegeberatung
Pflegeberatung nach § 7 a/b SGB XI
Jeder Versicherte in Deutschland hat Anspruch auf eine gesetzliche, unabhängige und individuelle Pflegeberatung. Unerheblich ist dabei, ob bereits eine Pflegegradeinstufung besteht oder erst ein Antrag gestellt werden muss. Auch Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden steht eine Beratung zu.
Kosten:
Die Kosten übernimmt grundsätzlich Ihre Pflegeversicherung. Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse auf und überprüfen Sie, ob Ihnen eine unabhängige Pflegeberatung angeboten werden kann. Bitte sprechen Sie mich für die jeweilige Kostenklärung an. Ein diesbezügliches Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos. Auf Wunsch kann die Beratung per Selbstzahler erfolgen.
Ausstellung von Bescheinigungen
Überblick
Für Pflegebedürftige und Angehörige werden notwendige Bescheinigungen für Pflegezeit, Familienpflegezeit sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes erstellt. Dazu gehört insbesondere der pflegegerechte Umzug sowie alle damit verbundenen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Die Dokumente werden häufig von Arbeitgebern, Behörden, Gerichten, Kranken- und Pflegekassen oder Vermietern benötigt. Ziel ist eine schnelle verständliche Bereitstellung aller erforderlichen Bescheinigungen.
Bescheinigung nach dem Pflegezeitgesetz / Familienpflegezeit
Wenn Angehörige gepflegt werden und dafür eine Reduzierung oder Freistellung der Arbeitszeit erfolgt, benötigt der Arbeitgeber einen offiziellen Nachweis über die Pflegesituation.
Bescheinigt werden:
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Bestätigung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person
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Nachweis über häusliche Pflege durch Angehörige
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Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
Bescheinigung für einen pflegegerechten Umzug / Wohnraumanpassung
Pflegebedürftige Menschen können Zuschüsse für
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI erhalten. Dazu zählen unter anderem:
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Umzug in eine barrierefreie Wohnung
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Badumbau (z. B. bodengleiche Dusche)
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Treppenlifte oder Rampen
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Türverbreiterungen und Wohnraumanpassungen
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Sicherheits- und Orientierungsmaßnahmen
Für die Beantragung des Zuschusses ist eine fachliche Bescheinigung der Notwendigkeit erforderlich.
Bescheinigt wird:
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Vorliegen eines Pflegegrades
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Pflegefachliche Notwendigkeit zwischen Pflegebedarf und Umzug
bzw. Umbau / Wohnraumanpassung -
Grundlage zur Beantragung des Zuschusses bei der Pflegeversicherung
(Falls erforderlich)
Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger
Beratungseinsatz nach § 37.3. SGB XI
Sie werden von Angehörigen gepflegt und erhalten Pflegegeld? Dann sind Sie zu einem Beratungseinsatz verpflichtet:
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Pflegegrad 1 freiwillig
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Pflegegrad 2 bis 5 jeweils 2 Pflichttermine pro Jahr erforderlich
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Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch alle 3 Monate (insgesamt 4 Termine pro Jahr möglich)
Der Beratungseinsatz dient einerseits zur Sicherung des Pflegegeldes, andererseits können Probleme in der Pflegesituation oder eventuelle Bedarfsänderungen frühzeitig gelöst und erkannt werden. Durch den Beratungseinsatz wird die Qualität der häuslichen Pflege gesichert.
Kosten:
Die Beratungsleistung wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten. (alle Kassen)